§ 1 VORAUSSETZUNGEN

Teilnehmen kann jeder, der sich ordnungsgemäß angemeldet und akkreditiert hat und im Besitz einer offiziellen Startnummer der tour de magellan am 07. September 2024 im Eltzhof in der St. Sebastianusstr. 10 in Köln ist. Minderjährige benötigen für die Anmeldung die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.

§ 2 OBLIEGENHEITEN

(1) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an der tour de magellan selbst, gegebenenfalls nach Arztkonsultation zu beurteilen. Er hat für eine einwandfreie Ausrüstung zu sorgen und muss während der gesamten Tour einen Helm tragen. Der Helm muss den gültigen Ansi/Snell- bzw. den neuen TÜV-/GS-Normen oder UCI-Bestimmungen entsprechen.

(2) Den in der Ausschreibung enthaltenen Hinweisen und Vorgaben sowie den Anweisungen des Personals und der Hilfskräfte vor, während und nach dem Rennen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung.

(3) Alle in der Ausschreibung (abrufbar per PDF Download unter www.tourdemagellan.de) sowie die in den Teilnehmerinformationen (erhält jeder Teilnehmer bei der Akkreditierung) ergänzenden Anweisungen, Hinweise und Vorgaben begründen eine unmittelbare Vertragspflicht des Teilnehmers. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmerdas Reglement und die AGB an.

§ 3 ABSCHLUSS DES VERTRAGES

(1) Die Anmeldung, welche das verbindliche Vertragsangebot des Teilnehmers an livewelt GmbH & Co. KG darstellt, ist ausschließlich durch Einsendung des vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterzeichneten Anmeldeformulars im Original oder über die ONLINE-Anmeldung unter www.tourdemagellan.de möglich. Anmeldungen per E-Mail oder Telefon können leider nicht angenommen werden.

(2.) Sie Anmeldung ist erst verbindlich nach Eingang der Anmeldebestätigung durch den Veranstalter.

(3) Jeder Teilnehmer kann nur sich selbst nur einmal pro Veranstaltung anmelden. Doppelte Anmeldungen werden nicht akzeptiert, d.h. bei einer doppelten Anmeldung durch ein und dieselbe Person entsteht kein Anspruch auf einen zweiten Startplatz oder Rückerstattung.

(4) Der Vertrag kommt nur zustande, wenn der Teilnehmer oder sein Erziehungsberechtigter mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder durch ausdrückliches Anklicken bei der ONLINE-Anmeldung die AGB und das Reglement anerkannt hat, das Startgeld beim Veranstalter eingegangen ist und er die offizielle Anmeldebestätigung erhalten hat.

(5) Die im Teilnehmerpaket enthaltenen Produkte (Trikot, Helm, etc.) kann leider nicht zugesendet oder vor der Veranstaltung übergeben werden. Die Besteller erklären sich damit einverstanden, dass die bestellten Artikel erst während der Veranstaltungstage bei der Startunterlagen-Ausgabestelle übergeben werden.

§ 4 ZAHLUNG

(1) Alle Teilnehmer bezahlen die Startgebühr nach Rechnungsstellung per Überweisung.

(2) Die fernao magellan GmbH übernimmt die Startgebühren für solche Teilnehmer, die darauf in einer gesonderten Einladung hingewiesen wurden.

§ 5 AKKREDITIERUNG

(1) Der Teilnehmer erhält seine Startunterlagen und das Teilnehmerpaket inkl. allen Inhalten bei der Akkreditierung ausschließlich gegen Vorlage der offiziellen Anmeldebestätigung und seines Personalausweises / Reisepasses. Ist der Teilnehmer verhindert, hat er dafür zu sorgen, dass die Startunterlagen von einer schriftlich bevollmächtigten Person am Veranstaltungstag abgeholt werden. Wir können die Startunterlagen und die Inhalte des Teilnehmerpakets leider nicht im Vorfeld zusenden.

(2) Sofern der Teilnehmer seine offizielle Anmeldebestätigung verloren hat bzw. diese nicht vorlegen kann, so wird ihm eine Ersatzbestätigung ausgehändigt. Hierfür wird eine Material- und Handlingspauschale in Höhe von 1,00 EUR erhoben, die der Teilnehmer in bar bei seiner Akkreditierung zu entrichten hat.

(3) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine Startunterlagen, die er bei der Akkreditierung erhält, direkt nach Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

(4) Der Teilnehmer/inn erklärt sich bereit, die Inhalte des Teilnehmerpakets (Trikot, Hose, Brille und Helm) während der Tour zu tragen.

§ 6 RÜCKTRITT

(1) Ein kostenfreier Rücktritt ist bis zwei Wochen nach der Anmeldung möglich. Das Startgeld wird im Falle eines späteren Rücktritts nicht erstattet.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für geladene Teilnehmer gemäß § 4 Absatz 2. Die magellan behält sich vor die angefallenen Startgebühren im Falle eines späteren Rücktritts in voller Höhe einzufordern.

§ 7 AUSFALL DER VERANSTALTUNG/ NICHTANTRETEN

(1) Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden wie Anreise- oder Hotelkosten.

(2) Bei einem Nichtantritt verfällt jeglicher Anspruch gegenüber dem Veranstalter.

§ 8 HAFTUNG

(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung ausdrücklich, dass ihm die spezifischen Gefahren einer Jedermann-Radausfahrt bekannt sind.

(2) Die Haftung des Veranstalters – auch gegenüber Dritten – für alle Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit beruhen, ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Erfüllungsgehilfen.

(3) Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

(4) livewelt übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Bekleidungsstücke, Wertgegenstände und Ausrüstungsgegenstände der Teilnehmer. Sie sollten daher entsprechend versichert sein.

(5) Mit Empfang der Startnummer erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

§ 9 DATENERHEBUNG- UND VERWERTUNG

(1) Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet.

(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch uneingeschränkt veröffentlicht werden dürfen.

(3) Ferner erklärt sich der Teilnehmer mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos / Filmen des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden, einverstanden. Eine Verpflichtung zum Kauf eines solchen Fotos / Films besteht für den Teilnehmer nicht.

(4) Die Datenverarbeitung findet nach Maßgabe der Datenschutzbestimmungen statt.

VERANSTALTER:

livewelt GmbH & Co. KG
Berliner Straße 133
33330 Gütersloh

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